Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 7 Ta 676/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18491
LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 7 Ta 676/12 (https://dejure.org/2012,18491)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.05.2012 - 7 Ta 676/12 (https://dejure.org/2012,18491)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 7 Ta 676/12 (https://dejure.org/2012,18491)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,18491) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der Klagefrist im Kündigungsschutzprozess durch Geltendmachung der Unwirksamkeit der Kündigung im Wege eines Hilfsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; KSchG § 4; KSchG § 7; KSchG § 9
    Wahrung der Klagefrist im Kündigungsschutzprozess durch Geltendmachung der Unwirksamkeit der Kündigung im Wege eines Hilfsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 7 Ta 676/12
    Abgesehen davon, dass in dem Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG gegen Zahlung einer Abfindung denknotwendig der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung enthalten ist (vgl. BAG v. 13.12.1956 - 2 AZR 353/54 - AP KSchG § 7 Nr. 4; Biebl in Ascheid/Preis/Schmidt KSchG 4. Aufl. 2012 § 9 Rz.24) und die Klägerin mit Haupt- und Hilfsantrag nur den Vorrang des Klageziels gekennzeichnet hat, konnte auch der Hilfsantrag die Klagefrist wahren (vgl. BAG v. 31.03.1993 - 2 AZR 467/92 - BAGE 73, 30 - 42).

    Dementsprechend sind an Inhalt und Form der Kündigungsschutzklage keine hohen Anforderungen zu stellen (BAG v. 31.03.1993 - 2 AZR 467/92 - a.a.O.).

    Zur Wahrung der Klagefrist genügt es, wenn aus der Klageschrift der Arbeitgeber, das Datum der Kündigung und der Wille, die Unwirksamkeit dieser Kündigung gerichtlich feststellen zu lassen, zu ersehen sind (BAG v. 31.03.1993 - 2 AZR 467/92 - a.a.O.).

  • BAG, 13.12.1956 - 2 AZR 353/54

    Arbeitsverhältnis: Inhalt des Anspruchs auf Gewährung einer Abfindung,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 7 Ta 676/12
    Abgesehen davon, dass in dem Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG gegen Zahlung einer Abfindung denknotwendig der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung enthalten ist (vgl. BAG v. 13.12.1956 - 2 AZR 353/54 - AP KSchG § 7 Nr. 4; Biebl in Ascheid/Preis/Schmidt KSchG 4. Aufl. 2012 § 9 Rz.24) und die Klägerin mit Haupt- und Hilfsantrag nur den Vorrang des Klageziels gekennzeichnet hat, konnte auch der Hilfsantrag die Klagefrist wahren (vgl. BAG v. 31.03.1993 - 2 AZR 467/92 - BAGE 73, 30 - 42).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht